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Einen Trend zum Konformismus sehe ich in verschiedensten innerpolitischen und auch europapolitischen Thematiken. Dabei ist nicht so sehr die Brisanz der notwendigen Auseinandersetzung relevant als die Angst vor der Dominanz einer andersartigen Mehrheitsmeinung.
Die Theorie der Schweigespirale ist eine Theorie nach dieser die Bereitschaft vieler Menschen sich öffentlich zu ihrer Meinung zu bekennen in bestimmten Fällen von der wahrgenommenen Mehrheitsmeinung abhängt. Die zentralen Parameter dieser Theorie sind Isolationsfurcht, statisches Wahrnehmen, mangelnder Mut, Dominanz von Massenmedien und dem Gefühl, dass die Meinung gegen die Mehrheitsmeinung schlecht ist. Dass eine Mindermeinung gegen eine Mehrheitsmeinung nicht minderwertig ist, zeigt bereits die Geschichte. Mir sind diese Punkte sehr wichtig, denn gerade in meiner Arbeit müssen wir Richtungsentscheidungen treffen. Die Mehrheitsmeinung wird oft durch die „geldgetriebene Informationspolitik großer Interessensvertretungen“ forciert, wodurch gerade dann die kritische Reflexion und die Abwägung der involvierten Interessen ansteht. Die Aufgabe eines europäischen Abgeordneten ist es sich gerade nicht in der Schweigespirale mitzudrehen oder sich krampfhaft im Konformismus zu üben, sondern sachlich zu diskutieren und impact assessments zu analysieren. Das hat nichts zu tun mit Querulanz und beständiger unsachlicher Kritik, die es sie bei einigen Abgeordneten auch gibt – ganz nach dem Motto: um was geht’s – egal ich bin dagegen.
Nicht zu verwechseln ist Konformitätsstreben mit Geschlossenheit oder Solidarität. Eine Gemeinschaft ist nur so (nachhaltig) stark, wie jeder seine Meinung berücksichtigt, jedoch zumindest gewertschätzt, findet D.h. ich trete in der sachlichen Diskussion immer für eine umfassende Diskussion ein, worin auch kritische Überlegungen und auch nichtmehrheitsfähige Gedanken zumindest thematisiert werden sollen. Die einzige umschließende Bedingung ist, dass die Basis ein gemeinsames Wertesystem ist, welche Hass, Vorverurteilung, Verhetzung, schädigende Gier, Neid etc. aus den Überlegungen ausschließt.
Das was mich am europäsichen Projekt fasziniert ist der Zusammenfluss von Ideen, Visionen, Zielen und Interessen. Dabei basiert auch in diesem Fall der Diskurs auf einem interessenspolitischen Spannungsfeld. Die Kernfähigkeit liegt daher auf Reden, Argumentieren und Überzeugen – daher auf der Kraft des besten Arguments. Das beste Argument ist jedoch eingebettet in einem gewissen ideologischen Interessensfeld, denn wie nicht der Mensch ein willensloser Konformist ist, ist es auch nicht die Gesellschaft. Es geht um die Kräfte in der Gesellschaft, die die Richtung des Zusammenlebens bestimmen.
Problematisch wird’s dann, wenn gewisse Themen in Geiselhaft genommen werden um die Umsetzung eigener Interessen zu forcieren. So wie dies die ÖVP hinsichtlich der Mindestsicherung in Österreich tut, zeigt sich diese Strategie auch auf europäischer Ebene. So traurig es ist, ein derart gesellschaftspolitisch bedeutsames Projekt zu instrumentalisieren, umso mehr schätze ich es, wenn Abgeordnete integer und charakterstark für die Sache kämpfen und nicht nur blind der Parteispitze folgen. Die Bruchlinie geht hier aber nicht nur über die Fraktionen, sondern verläuft auch zwischen den Organen. So sind wir Europaabgeordneten sehr dankbar für den Vertrag von Lissabon, der uns gegenüber der Kommission mehr Macht gibt und somit die Interessen der EuropäerInnen noch stärker in Europäische Gesetzgebungsakte Eingang finden.
Meinung ist nicht zwangsläufig Deinung und daher ist es die Kunst eines Abgeordneten im Umgang mit den anderen Organen der Europäischen Union sowie den involvierten Stakeholdern und vor allem den Lobbyisten zu erkennen, was das eindeutige Interesse des meinenden Akteurs ist.
Die zugrundeliegende Idee ist smart. Die Banken sollen ihr Sicherheitsnetz selber stricken. Danach zu streben die kritische Größe zu erreichen um als „too big to fail“ zu gelten und um in weiterer Folge den Steuerzahler als „lender of last resort“ zu haben ist zu verurteilen. Dabei bin ich jedoch nicht dafür aus der Luft gegriffene Größenbeschränkungen einzuführen, sondern ich bin dafür, dass die Finanzindustrie ihren eigenen „Erste Hilfe Koffer“ entwirft. Faktum ist, dass die bestehenden (Aufsichts-)regeln auf Bewusstseinsbildung zielen. Banken müssen über Kontrollsysteme und Risikosysteme verfügen. Dass die wissenschaftlich dokumentierte Kenntnis über den beinahe Bankrott jedoch schlussendlich nichts hilft und die Bank nicht mit der lebensnotwendigen Liquidität versorgt, verlangt gerade nach einem Fonds der für solche Fälle gespeist wird. Dies ist jedoch erst nachgelagert; denn zuvor benötigen Banken höhere Eigenmittel bzw. Puffer, die wie in jedem Unternehmen, das Risiko abfedern können müssen. Dabei ist dies neben der Finanztransaktionssteuer ein weiteres Instrument unser Finanzsystem stabiler und fairer zu machen.
Die Europäische Kommission hat nun vorgeschlagen, dass die Europäische Union ein EU-weites Netz von Bankenrettungsfonds einrichten soll, um bei Bankausfällen eine Belastung des Steuerzahlers und eine Destabilisierung des Finanzsystems zu verhindern. Demnach sollen Banken diesen Fonds finanzieren, der jedoch nicht zur Sanierung oder zum vollständigen Auffangen von Banken genützt werden soll (d.h. es sollen nicht unmittelbar die Eigentümer der Banken/die Aktionäre geschützt werden – unternehmerischer Ertrag muss auch etwas wert sein), sondern es soll bei einem Ausfall einer Bank ein geordnetes Vorgehen gewährleistet werden. Dieses System wird am G20-Gipfel Ende Juni in Toronto weiter diskutiert werden.
Wie viel diesbezüglich in den Fonds zu speisen sein wird ist noch in Diskussion, denn natürlich hängt es einerseits davon ab ob sich die Gesetzgeber dazu durchringen können neue und vor allem striktere Regeln durchzusetzen (Basel III) und andererseits, wie der Schutzmechanismus schlussendlich wirken soll. Der IWF verweist darauf, dass ein Fonds in Höhe von 2-4% des BIP durchaus die notwendige stabilisierende Wirkung entfalten kann, welche vom Gesetzgeber intendiert ist. Sie wissen, dass – überspitzt gesprochen - Rechtsstaatlichkeit ihre Wurzeln in der Zeit und Geduld hat und ich bin froh, dass diese sozialdemokratische Forderung endlich aufgegriffen wurde.
Das jedoch offensichtlichere Problem ist der Mangel einer einheitlichen Vorgehensweise. Einige Mitgliedsstaaten haben ähnliche Abgaben bereits normiert bzw. planen diese zu normieren. Warum? Weil die evidente Gefahr besteht, dass die Zeit und andere Probleme den Fokus auf eine diesbezügliche Lösung zu torpedieren droht. Somit soll zumindest ein erster, wenn auch nicht koordinierter Schritt, vorgenommen werden. Ich wäre unehrlich, wenn ich nicht sagen würde, dass ich eine einheitliche Lösung präferieren würde, doch denken Sie zurück, wie die Situation wenige Monate nach dem Fall der Lehmann Brothers war. Die ersten Forderungen verstummten und die vermögenden Lobbyisten argumentierten wieder mit den Standardargumenten - Arbeitsplatzvernichtung, Wettbewerbsverzerrung, etc.
Ich erachte diese Bankenabgabe als sehr sinnvoll, obwohl wir über deren Ausgestaltung natürlich noch im Detail diskutieren müssen und bin der Meinung, dass ein Schritt in die richtige Richtung (Signalwirkung) besser ist, als die Hoffnung auf einen Großen in Zukunft.
Mit viel Freude habe ich zur Kenntnis genommen, dass die Europäische Kommission mit den Vereinigten Staaten ein neues Datenschutzabkommen aushandeln will. Im Klartext heißt dies, dass gegenüber der Europäischen Kommission die strikte und datenschutzhochhaltende Position des Europäischen Parlaments erfolgreich war. So schlägt die Kommission nun vor, dass die Verwendung von personenbezogenen Daten nur für festgelegte und eindeutige Zwecke im Rahmen der Terrorismusbekämpfung stattfinden darf und dass alle Bürger, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit, Rechtsmittel einlegen können. Dies waren gerade die Kardinalforderungen des Europäischen Parlaments bei den Verhandlungen zum Swift-Abkommen. Die Kommission scheint verstanden zu haben, dass die EU-Abgeordneten in der Frage des Datenschutzes nicht nachgeben werden. Es bleibt nun zu hoffen, dass man sich in den Verhandlungen mit den USA an die gemachten Ankündigungen hält. Es ist mir ein sehr großes Anliegen, dass die Privatsphäre als hohes Gut oberste Priorität genießt und sie nicht durch Schlupflöcher, seien diese nun legistischer oder faktischer Art, konterkariert werden kann.
Ferner hat die Justizkommissarin Viviane Reding angekündigt die Datenschutzrichtlinie aus dem Jahr 1995 zu überarbeiten. Dies wird auch höchste Zeit, denn 1995 waren Facebook, Twitter und Googleview noch Visionen. Diese Datenschutzrichtlinie muss adaptiert werden; die neuen Medien bergen unbestritten große Chancen für unsere Gesellschaft und dennoch auch nicht zu unterschätzende Risiken. So bin ich durchaus der Meinung unseres Medienstaatssekretärs Ostermayer, dass illegales Datensammeln unter Strafe zu stellen ist – zu bevorzugen ist es natürlich, wenn wir hier auf europäischer Ebene eine Lösung erzielen könnten. Es war die richtige Entscheidung Google Street View in Österreich zu stoppen, da wieder tatsächlich das passierte, was die Datensammler verneinen: Es wurden Informationen irrtümlich (!?!)im Rahmen der Street-View-Aufnahmen eingesammelt. Dieser Nepp muss ein Ende haben, da dies de facto ein Fußtritt in das Gesicht eines jeden Datenschützers ist. Wir müssen generell ein wachsames Auge auf die Entwicklungen haben und müssen prompt reagieren um Datenmissbrauch einzudämmen. So hat auch Infrastrukturministerin Bures im Thema der Vorratsdatenspeicherung richtig gehandelt, wenn sie in dieser Frage sehr sensibel vorgeht. Es muss in der Tat bis zur Reform der Data-Retention-Richtlinie gewartet werden bis Schritte gegen jene Länder, die die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung noch nicht durchgeführt haben, angedacht werden können.
Kosovo ist wiedermal im Mittelpunkt der internationalen Diskussion. Wie Sie wissen, proklamierte Kosovo Anfang 2008 die Unabhängigkeit von Serbien, was von 69 der 192 UN-Mitgliedstaaten auch anerkannt wurde. Serbien hat dies beklagt und wandte sich an den internationalen Gerichtshof in den Haag, der in Bälde sein Urteil fällen wird.
Die Europäische Union ist in der politischen Entwicklung gerade durch die Rechtsstaatlichkeitsmission (EULEX Kosovo) aktiv, wodurch rund 1.800 Polizisten und Juristen wesentliche Aufgaben der bisherigen UN-Verwaltung des Kosovo (UNMIK) übernehmen. Die größten Probleme gibt es immer noch in der Wirtschaft. Foreign direct investments halten sich aufgrund der noch immer schwelgenden Unsicherheit (ethnische Spannung zwischen Albanern und Serben sowie organisierte Kriminalität) in Grenzen und die Wirtschaft ist im Grunde von Geldern der Auslandskosovaren abhängig; So ist auch eine Arbeitslosenquote von rund 45 % erschreckend sowie die Tatsache, dass rund ein Drittel in absoluter Armut leben.
Im Mittelpunkt der aktuellen Diskussion ist wieder der Norden des Kosovos. Die Serben haben nämlich Kommunalwahlen im Norden angesetzt, was rechtsstaatlich sehr bedenklich ist. Faktum ist, dass die einzig legitimen Wahlen von den kosovarischen Behörden durchzuführen sind; alles andere ist ein Bruch der Souveränität und der territorialen Unverletzbarkeit der Republik wie es zutreffenderweise der EU-Kosovo-Beauftragte ausdrückt. Doch ist wiederum die praktische und politische Verhinderung dieser Kommunalwahlen problematisch. Im Norden des Kosovo stellen die Serben die Bevölkerungsmehrheit, während sie im gesamten restlichen Kosovo eine Minderheit darstellen. In diesem Gebiet haben die kosovarischen Behörden keinen Einfluss (bzw. setzen sich nicht mit der Vehemenz dafür ein, wie sich die Europäische Union dies wünschen würde) und für die dort Ansässigen gelten die Gesetze und Anordnungen der serbischen Regierung in Belgrad, was einem rechtsstaatlichen Supergau entspricht.
Meines Erachtens wird sich dieses Problem nur dann lösen, wenn die Europäische Union bei den serbischen Beitrittsverhandlungen ihren Trumpf ausspielt, nämlich, dass die Kandidaten ihre Konfliktherde lösen müssen, bevor diese der Europäische Union beintreten dürfen.
Der Rat der Europäischen Union verfasst jährlich einen Bericht über die Förderung von Demokratie und Menschenrechte durch die EU. Ziel ist es Menschenrechtsthemen sichtbarer zu machen und gleichzeitig systematisch darzulegen was die EU auf diesem Gebiet gemacht hat. Meines Erachtens darf dieses gute Ziel jedoch nicht zu einem Selbstbeweihräucherungsinstrument werden, denn nicht das wie und was sind entscheidend, sondern es ist entscheidend, dass sich die Positionen der Schutzbedürftigen verbessern.
Der Bericht betonte, dass die Anzahl der Menschenrechtsdialoge mit Drittstaaten vervielfacht worden sei und mittlerweile mit 40 Ländern Dialoge geführt werden und dass neue Leitlinien zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen angenommen wurden. Die Mittel welche zur Förderung von Demokratie und Menschenrechte in Anspruch genommen wurden sind nicht unbeträchtlich. So weist die Europäische Kommission darauf hin, dass im Berichtszeitraum 238 Millionen Euro für 900 Projekte von Menschenrechtsorganisationen und zivilgesellschaftlichen Initiativen in ca. 100 Ländern zur Verfügung gestellt worden sind. Damit das Geld nicht irgendwo versickert und sein Ziel nicht verfehlt, bedarf es jedoch richtigerweise messbarer Erfolge. Einem prügelnden Ehemann eine Informationsbroschüre gegen häusliche Gewalt in die Hand zu drücken ist zwar ein erster Schritt, die Anstrengungen müssen jedoch in einer eindeutigen Verbesserung der Schutzbedürftigen messbar münden. Das heißt, die Berichterstattung hat neben einem Tätigkeitsbericht auch eine Bewertungsdimension zu umfassen – dies fordern wir ein!
Es kommt wieder Drive in die Diskussion zur europäischen Finanztransaktionssteuer. Schon gebetsmühlenartig fordern wir diese und der Zeitpunkt für einen überparteilichen Schulterschluss scheint in Nähe zu sein. So wurde von Werner Faymann, Sigmar Gabriel und Frank-Walter Steinmeier eine EU-weite Bürgerinitative zur Einführung einer europaweiten Finanztransaktionssteuer präsentiert, um dieser wichtigen Idee zum Erfolg zu verhelfen, falls sich der Widerstand der konservativ-liberalen Mehrheiten, welche wider besseren Wissens agieren, nicht brechen lässt. Für die Bürgerinitiative müssen mindestens eine Million Unterschriften aus wenigstens neun EU-Ländern gesammelt werden. Der Vorstoß von Bundeskanzler Werner Faymann für ein europäisches Bürgerbegehren zur Regulierung der Finanzmärkte ist ein richtiger und wichtiger Schritt, um die konservativen Eliten in Europa zum Umdenken in dieser Frage zu bewegen, denn obwohl zwar erste Erfolge im ECOFIN Rat bezüglich der Hedge-Fonds-Regulierung erzielt werden konnten, verlaufen die Diskussionen zur Finanztransaktionssteuer noch immer zäh. Die Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Österreichs und Deutschlands wollen mit dem gemeinsamen Volksbegehren alle sozialdemokratischen Parteien Europas dazu bringen, Finanzmarktregulierungen und eine europäische Spekulationssteuer zum gemeinsamen Thema zu machen. Dadurch soll natürlich auch der öffentliche Druck gesteigert werden, denn wenn die europäischen Bürgerinnen und Bürger ihrem Wunsch nach einer strengeren Regulierung der Finanzmärkte und einer Finanztransaktionssteuer Ausdruck verleihen, dann müssen auch auf politischer Ebene endlich Taten gesetzt werden. Wir müssen alles unternehmen, dass lessons learned aus dieser Krise gezogen werden können und nicht hochverschuldete Mitgliedsstaaten ohne positive Maßnahmen für die Budget und Wirtschaften ex crisis haben.
Die Progressive Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament (S&D, auch PASD) ist eine Fraktion im Europäischen Parlament. Zu den Mitgliedern gehören die Sozialdemokratische Partei Europas (SPE), die italienische Partito Democratico (PD) und auch weitere parteilose Mitglieder, die ideologisch der Sozialdemokratie nahestehen, d.h. für soziale Gerechtigkeit und ein nachhaltiges Wirtschaftsystem eintreten. Insgesamt sind wir 184 Europaabgeordnete und die zweitgrößte Fraktion im Parlament. Interessanterweise sind wir die einzige Fraktion mit Abgeordneten aus allen Mitgliedsstaaten. Fraktionsvorsitzender ist der Deutsche Martin Schulz und stellvertretender Vorsitzender ist mein Kollege Hannes Swoboda.
Zu Recht sagt der Vorsitzende Martin Schulz über unser Programm, dass „dieses der Kampf für soziale Gerechtigkeit, die Förderung von Arbeitsplätzen und Wachstum, die Reform der Finanzmärkte, der Kampf gegen den Klimawandel, der Einsatz für die Gleichberechtigung und die Schaffung eines stärkeren und demokratischeren Europas“ ist. Die Herausforderung für die Politik im 21. Jahrhundert besteht darin, die Globalisierung fair, gerecht und nachhaltig zu gestalten. Bestehende Ungleichheiten, steigende Arbeitslosigkeit und hohe Nahrungs- und Treibstoffpreise im Gefolge der Wirtschaftskrise setzen die Menschen neuen Belastungen aus. Europa steht vor der zweifältigen Aufgabe, einerseits die Kontrolle der Finanzmärkte zu verschärfen und andererseits durch die Förderung von Arbeitsplätzen und Wachstum den wirtschaftlichen Wiederaufschwung anzuführen. Es ist Zeit für ein neues soziales Europa, das die Menschen und nicht den Markt in den Mittelpunkt stellt. Zwar ist die Rezession die dringendste Herausforderung für die Welt, doch darf uns dies nicht blind machen für die größte Bedrohung, der die Menschheit heute gegenübersteht: den Klimawandel. Nachhaltige Entwicklung ist der Weg den wir einschlagen müssen um Europa zum weltweiten Vorreiter im Kampf gegen den Klimawandel zu machen, unsere Energieabhängigkeit zu verringern und Arbeitsplätze zu schaffen. In Zeiten zunehmender gegenseitiger Abhängigkeit kennen Probleme keine nationalen Grenzen und kein Staat kann sie einfach auf eigene Faust lösen. Die Europäische Union ist unser bestes Instrument, und wir müssen jetzt aus ihrem großen Potenzial die Fähigkeit entwickeln, wirksam zu handeln. „Die Globalisierung so zu gestalten, dass sie allen nutzt, muss der Grundpfeiler einer progressiven Agenda für Europa sein“.
Der Vertrag über die Europäische Union führt neben dem Prinzip der repräsentativen Demokratie eine neue Dimension der partizipatorischen Demokratie ein. Er stärkt die Unionsbürgerschaft und gesteht jedem Bürger das Recht zu, sich am demokratischen Leben der Union zu beteiligen. Vor allem die Bürgerinitiative als Mittel zur Verbesserung der demokratischen Arbeitsweise gilt als interessantes Mittel, denn durch diese wird es einer Million Bürgern ermöglicht die Kommission aufzufordern, bestimmte Rechtsetzungsvorschläge zu unterbreiten. Nicht berührt ist das Initiativrecht der Kommission; sie verpflichtet jedoch die Kommission als Kollegium, die Anliegen der Bürgerinitiativen ernsthaft zu prüfen. Wesentliche Merkmale dieser Bürgerinitiative sind, dass mindestens eine Million Menschen unterzeichnen müssen, die aus einer erheblichen Anzahl von Mitgliedsstaaten stammen. Gestaltungsspielraum besteht jedoch darin, dass Verfahren und Bedingungen durch eine Verordnung zur Durchführung einer Bürgerinitiative durch das Europäische Parlament und den Rat erarbeitet werden können. Da stellen sich die folgenden Fragen: Was ist die Richtige Mindestzahl von Mitgliedsstaaten? Meinungen reichen diesbezüglich von 1/3 der Mitgliedsstaaten bis, dass es von jedem Mitgliedsstaat mindestens 0,2 % der Bevölkerung sein sollen. Abwicklungstechnisch ist natürlich wichtig, dass die Unterstützungsbekundenden, deren Mindestalter sich lt. Einigen am nationalen Wahlalter orientieren sollte, ihre Unterschrift überall leisten können müssen – d.h. beispielsweise auf der Straße, unabhängig davon wo sie leben oder wo sie herkommen – auch online soll eine Unterstützung möglich sein, wenn Wege gefunden werden, die Missbrauch verhindern. Wie bei jedem staatsübergreifendem Projekt ist auch zu überlegen welche Fristigkeiten zur Sammlung der Unterstützungsbekundungen maßgeblich sind. Ist eine angemessene Frist für die Sammlung von Unterschriften 1 Jahr, 18 Monate oder 6 Monate? Wir müssen uns vor Augen halten, dass die Brisanz eines Themas selten über ein halbes Jahr hinausgeht, d.h. die Initiativkraft sukzessive abnimmt. Politisch interessant ist natürlich die Überlegung, ob eigentlich alle Themen zur Diskussion zulässig sein sollen. Kritiker sagen, dass öffentliche Ressourcen nicht vergeudet werden sollten und daher geprüft werden sollte, ob es sich um eine unzulässige Initiative handelt. Die Anderen betonen, dass jedes Thema in einer Gesellschaft diskussionswürdig sein muss.
Vorgeschlagen wird nun vom Europäischen Parlament, dass die Mindestzahl der Mitgliedsstaaten ein Drittel – somit 9 – betragen muss. Die Mindestzahl pro Mitgliedsstaat wird mit einem degressiv proportionalem Verfahren bestimmt, wonach eine proportional geringere Zahl an Unterzeichnern in großen Mitgliedsstaaten sowie eine proportional höhere Zahl an Unterzeichnern in kleineren Mitgliedsstaaten notwendig werden. Als Wahlalter ist jenes Alter maßgeblich, welches zum aktiven Wahlrecht zum Europäischen Parlament berechtigt. Als Zeitraum für die Sammlung von Unterstützungsbekundungen wurden 12 Monate vorgeschlagen und die Unterstützungserklärungen können auf alle Arten gesammelt werden – im elektronischen Falle sind entsprechende Sicherheitsanforderungen zu erfüllen. Hinsichtlich der Zulässigkeit kann der Organisator einer Initiative bei der Kommission eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Initiative beantragen, nachdem 300.000 Unterstützungsbekundungen von Unterzeichnern aus mindestens drei Mitgliedsstaaten gesammelt wurden. Hauptziel ist es, zu erkennen, dass die Initiative in den Rahmen der Befugnisse der Kommission fällt und ein Rechtsakt der Union überhaupt umsetzbar ist.