Kampf der Gewalt gegen Frauen

Abgelegt unter: Neuigkeiten — 22. März 2010 @ 23:01

Schon betrübend – die Kirche scheint ihre „schwarzen Schafe“ nicht ausdrücklich zu kritisieren, sondern schiebt die Vorfälle einem „Teufel“ zu, der die armen Kleriker oder klerikalnahen Personen für derartige Sünden vereinnahmt hatte (schon die Argumentation ärgert mich), und das aufgebrochene Missbrauchsthema bestätigt wieder zwei Tatsachen: Missbrauch findet im unmittelbaren Familien-/ Verwandtschaftsbereich statt und Frauen sind noch immer Opfer körperlicher und sozialer Diskriminierung. 

 

Was ist nun Gewalt gegen Frauen? Gewalt gegen Frauen ist jede Handlung geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu physischen, sexuellen oder psychischen Schäden oder Leiden für Frauen führt oder führen kann, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, Zwang oder willkürlicher Freiheitsberaubung. In ihrer extremsten Form führt Gewalt gegen Frauen zu Mord. Gewalt an Frauen steht in einem traurigen Zusammenhang mit Gewalt und Misshandlung von Kindern. Die Negativspirale dreht sich weiter, dadurch, dass die emotionale und psychische Beeinträchtigung durch Gewalt, auch auf die Mütter und deren Kinder (Generationsdilemma) wirken. 

 

Wo ich persönlich am meisten Handlungsbedarf sehe, ist einerseits in verkorksten kulturellen Weltbildern, in denen wirtschaftliche Abhängigkeit, Hörigkeit und vollständige Selbstaufgabe der Frau wie Prestige wirkt, und andererseits, dass es noch immer ein zu hohes Maß an Furcht gibt, sich an die Polizei, die Justiz oder an soziale und medizinische Dienste zu wenden. Natürlich fließen diesbezüglich vielfältige psychologische, finanzielle, soziale und kulturelle Gründe mit ein, doch darf die Drohung „ich bringe dich und dein Kind um“ oder „Wenn du mich anzeigst, wirst du sicher abgeschoben“ kein Grund sein, nicht zur Polizei zu gehen – dahingehend müssen wir das Vertrauen in unser Rechtssystem und besonders an die Polizei, als erste Anlaufstelle, stärken – weibliche Opfer müssen ungeachtet ihrer Nationalität und der Art ihrer Beteiligung an polizeilicher Ermittlung effektiven Zugang zu rechtlichem Beistand und Schutz haben. 

 

Auf Europäischer Ebene haben wir entschlossen u.a. folgende Maßnahmen einzufordern: Unterstützung von Freiwilligeneinrichtungen, die als Anlaufstelle für von Gewalt bedrohten Frauen dienen, generelle Neuaufsetzung eines Maßnahmenplans für die Mitgliedsstaaten, wie gegen diese Schattenfacette der Gesellschaft vorgegangen werden kann. Dazu gehört natürlich auch die entsprechende Kommunikation, dass Gewalt gegen Frauen ein absolutes No-go ist. 

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