Transparent Politics - Schlachtungen von Walen und Delfinen
Anbei meine Anfrage zu einem aktuellen Tierschutzthema:
“Seit Jahren werden im EU-Land Dänemark Pilotwale, Schnabelwale sowie Delfine auf schändlichste Weise gequält und getötet. Dies geschieht vor allem auf den Färöer-Inseln, unter dem Deckmantel einer Wikinger-Tradition. Oft werden hunderte Exemplare in eine Bucht gelockt und bei lebendigem Leibe aufgeschlitzt, sodass sie langsam verbluten. Damit werden ganze Familien umgebracht, was auch den Genpool dieser Arten massiv gefährdet.
Die Färöer-Inseln gehören zum Königreich Dänemark und werden von diesem subventioniert, anstatt dem Massaker Einhalt zu gebieten. Obwohl die Inselbewohner Dänen sind und unter dänischer Flagge leben, verweist Dänemark auf die Selbstverwaltung und kulturelle Eigenständigkeit der Inseln. Es handle sich nicht um ein EU-Land und es sei daher nicht als solches zu behandeln!
1) Inwieweit sind der Kommission die oben genannten Vorgänge bekannt?
2) Ist es denkbar, dass die Färöer-Inseln als EU-Drittland zu behandeln seien, dass also die EU weder durch das Berner- noch durch das Bonner Abkommen eine Handhabe über diese Missstände hat?
Wie gedenkt die Kommission gegen die in Dänemark stattfindende Tierquälerei vorzugehen?”
E–0236/09DE
Antwort von Herrn Dimas
im Namen der Kommission
(3.3.2009)
Auf die Fragen des Herrn Abgeordneten betreffend die Tötung von Walen auf den Färöer-Inseln hat die Kommission folgende Bemerkungen vorzubringen.
Die Kommission weiß, dass Langflossen-Grindwale (Pilotwale) auf den Färöer-Inseln gejagt werden, und ist hierüber besorgt.
Die Europäische Union setzt sich sehr für den Schutz aller Walarten (Wale, Delphine und Schweinswale) ein. In der EU sind der Fang und die Tötung von Walen gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen zur Erhaltung der europäischen freilebenden Tiere und wildwachsenden Pflanzen und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Übereinkommen) umfasst, verboten. Aufgrund derselben Richtlinie haben die EU-Mitgliedstaaten auch den Handel mit Walen untersagt. Außerdem dürfen Wale gemäß der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels, mit der das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) in der EU umgesetzt wird, nicht zu hauptsächlich kommerziellen Zwecken in die Gemeinschaft verbracht werden.
Die erwähnte Jagd auf Pilotwale erfolgt auf den Färöer-Inseln, die nicht zur EU gehören und auf denen die Rechtsvorschriften und die Politik der EU somit keine Gültigkeit haben. Darüber hinaus ist Dänemark zwar Mitglied des Berner Übereinkommens, hat aber in seine Ratifizierungsurkunde eine Erklärung aufgenommen, nach der das Übereinkommen auf Grönland und die Färöer-Inseln keine Anwendung findet. Dementsprechend hat die Europäische Kommission leider nur begrenzte Möglichkeiten, direkt tätig zu werden. Der Kommission ist bewusst, dass gegen das Recht von Drittländern, Pilotwale in den eigenen Gewässern zu bejagen, nur sehr wenig unternommen werden kann, wird aber dennoch prüfen, wie sich dieses heikle Thema bei den zuständigen Behörden am besten zur Sprache bringen lässt.
Auf internationaler Ebene stehen die Wale unter dem Schutz der Internationalen Walfangkommission (International Whaling Commission - IWC), einer internationalen Organisation für die Erhaltung und die Bewirtschaftung der Walbestände. Die Jagd auf Pilotwale ist von der IWC jedoch leider nicht geregelt, da es bis heute noch keine Einigung über die Zuständigkeit der IWC für Kleinwale gibt. Angesichts der derzeitigen Diskussionen über die Zukunft der IWC hofft die Kommission jedoch, dass die EU und andere Parteien der IWC künftig auch die Problematik bei Kleinwalen werden ansprechen können.
Auf die Fragen des Herrn Abgeordneten betreffend die Tötung von Walen auf den Färöer-Inseln hat die Kommission folgende Bemerkungen vorzubringen.Die Kommission weiß, dass Langflossen-Grindwale (Pilotwale) auf den Färöer-Inseln gejagt werden, und ist hierüber besorgt.
Die Europäische Union setzt sich sehr für den Schutz aller Walarten (Wale, Delphine und Schweinswale) ein. In der EU sind der Fang und die Tötung von Walen gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen zur Erhaltung der europäischen freilebenden Tiere und wildwachsenden Pflanzen und ihrer natürlichen Lebensräume (Berner Übereinkommen) umfasst, verboten. Aufgrund derselben Richtlinie haben die EU-Mitgliedstaaten auch den Handel mit Walen untersagt. Außerdem dürfen Wale gemäß der Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels, mit der das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) in der EU umgesetzt wird, nicht zu hauptsächlich kommerziellen Zwecken in die Gemeinschaft verbracht werden.Die erwähnte Jagd auf Pilotwale erfolgt auf den Färöer-Inseln, die nicht zur EU gehören und auf denen die Rechtsvorschriften und die Politik der EU somit keine Gültigkeit haben. Darüber hinaus ist Dänemark zwar Mitglied des Berner Übereinkommens, hat aber in seine Ratifizierungsurkunde eine Erklärung aufgenommen, nach der das Übereinkommen auf Grönland und die Färöer-Inseln keine Anwendung findet. Dementsprechend hat die Europäische Kommission leider nur begrenzte Möglichkeiten, direkt tätig zu werden. Der Kommission ist bewusst, dass gegen das Recht von Drittländern, Pilotwale in den eigenen Gewässern zu bejagen, nur sehr wenig unternommen werden kann, wird aber dennoch prüfen, wie sich dieses heikle Thema bei den zuständigen Behörden am besten zur Sprache bringen lässt.Auf internationaler Ebene stehen die Wale unter dem Schutz der Internationalen Walfangkommission (International Whaling Commission - IWC), einer internationalen Organisation für die Erhaltung und die Bewirtschaftung der Walbestände. Die Jagd auf Pilotwale ist von der IWC jedoch leider nicht geregelt, da es bis heute noch keine Einigung über die Zuständigkeit der IWC für Kleinwale gibt. Angesichts der derzeitigen Diskussionen über die Zukunft der IWC hofft die Kommission jedoch, dass die EU und andere Parteien der IWC künftig auch die Problematik bei Kleinwalen werden ansprechen können.
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April 26th, 2009 @ 12:33
[…] “Stop the Atrocitiy” — Stoppt die Grausamkeit. Jörg Leichtfried aus der sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament hat eine Anfrage an die Kommission gestartet: Seit Jahren werden im EU-Land Dänemark Pilotwale, Schnabelwale sowie Delfine auf schändlichste Weise gequält und getötet. Dies geschieht vor allem auf den Färöer-Inseln, unter dem Deckmantel einer Wikinger-Tradition. Oft werden hunderte Exemplare in eine Bucht gelockt und bei lebendigem Leibe aufgeschlitzt, sodass sie langsam verbluten. Damit werden ganze Familien umgebracht, was auch den Genpool dieser Arten massiv gefährdet. Die Färöer-Inseln gehören zum Königreich Dänemark und werden von diesem subventioniert, anstatt dem Massaker Einhalt zu gebieten. Obwohl die Inselbewohner Dänen sind und unter dänischer Flagge leben, verweist Dänemark auf die Selbstverwaltung und kulturelle Eigenständigkeit der Inseln. Es handle sich nicht um ein EU-Land und es sei daher nicht als solches zu behandeln! […]