Raucherkompromiss

Abgelegt unter: Neuigkeiten — 18. Juni 2008 @ 06:20

Naja – 100% kann man sich nie durchsetzen. Auch wenn die vorgeschlagene Lösung 100% zum Besten der Gesellschaft ist. Unverständlich ist dass gerade in kleinen Lokalen ein Rauchverbot nicht gelten soll – ist dort der Schutzzweck eines Rauchverbotes nicht notwendig? Ich würde sagen gerade dort, denn wenn es keine Alternativen gibt sollten die „gesünderen Bestimmungen“ anwendbar sein. Anbei eine Information zur Novelle des Tabakgesetzes: 

 

„Da die in der Vergangenheit gesetzten Bemühungen auf freiwilliger Basis, auf die Verbesserung des Nichtraucherschutzes auch in der Gastronomie hinzuwirken, das Ziel letztlich nicht zufrieden stellend erreichen konnten, wurden in Erfüllungen des Regierungsübereinkommens gesetzliche Regelungen notwendig.“ 

 

Durch die nun vom Ministerrat beschlossene Novelle kommt es zu einem grundlegenden Paradigmenwechsel im NichtraucherInnenschutz in der Gastronomie: In Betrieben des Gastgewerbes gilt grundsätzlich ein Rauchverbot. Rauchen ist nur mehr ausnahmsweise, bei Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen, zulässig. 

 

Sofern das Lokal über mehrere Gästeräume verfügt, so kann der Inhaber des Lokals das Rauchen in einem Extrazimmer gestatten, sofern gewährleistet ist, dass der Tabakrauch nicht in die mit Rauchverbot belegten Räumlichkeiten dringt und das Rauchverbot dadurch nicht umgangen wird. In jedem Fall muss der Hauptraum des Lokals vom Rauchverbot umfasst sein und es darf nicht mehr als die Hälfte der für die Verabreichung von Speisen oder Getränken vorgesehenen Verabreichungsplätze in Räumen gelegen sein, in denen das Rauchen gestattet wird. 

 

Das Rauchverbot gilt außerdem nicht, wenn einem Lokal nur ein für die Verabreichung von Speisen oder Getränken an Gäste geeigneter Raum zur Verfügung steht, und der Raum eine Grundfläche von weniger als 50m² aufweist. Sofern der Raum eine Grundfläche zwischen 50m² und 80m² aufweist, hat der Inhaber des Lokals die Wahlfreiheit, ob in seinem Lokal Rauchverbot gilt, sofern die erforderlichen baulichen Maßnahmen aufgrund einer rechtskräftigen Entscheidung der nach den bau-, feuer- oder denkmalschutzrechtlichen Vorschriften zuständigen Behörde nicht zulässig sind. 

 

Zum Schutz der ArbeitnehmerInnen darf Rauchen stets nur dann gestattet werden, wenn für den Betrieb ein Kollektivvertrag gilt, der folgende Punkte beinhalten muss: 

  • Anspruch auf Abfertigung, wenn Arbeitsverhältnis wegen der Belastung durch die Einwirkung des Passivrauchens durch den AN gekündigt wird, 

  • Zeit zum Besuch von diagnostischen Maßnahmen sowie Untersuchungen im Zusammenhang mit Passivrauchen am Arbeitsplatz zu gewähren ist, 

  • gesundheitsfördernde Maßnahmen im Zusammenhang mit Passivrauchen am Arbeitsplatz im Einvernehmen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber festzulegen sind, und 

  • die Ausbildung oder Beschäftigung Jugendlicher überwiegend in jenen Räumen zu erfolgen hat, in denen nicht geraucht werden darf. 

 

Für werdende Mütter gilt ein Beschäftigungsverbot für tabakrauchbelastete Arbeitsplätze. Während dieses Zeitraums haben sie Anspruch auf Wochengeld. 

 

Neu ist auch eine besondere Kennzeichnungspflicht für Lokale, in denen das Rauchen gestattet ist. In Raucherräumen muss der Warnhinweis „Rauchen gefährdet Ihre Gesundheit und die Gesundheit Ihrer Mitmenschen“ so angebracht werden, dass er überall im Raum gut sichtbar und gut lesbar ist. 

 

Durch die Schaffung flankierender Verwaltungsstraftatbestände wird darüber hinaus darauf hingewirkt, dass es künftig zu einer konsequenteren Beachtung des Nichtraucherschutzes kommt und dem Schutz vor ungewollter Tabakrauchexposition verstärkt zum Durchbruch verholfen wird. Sowohl die Nichteinhaltung als auch die Nichtdurchsetzung der Rauchverbote bzw. der Nichtraucherschutzbestimmungen werden sanktioniert. 

Es gibt Verwaltungsstrafen zwischen 2.000 und 10.000 Euro für Inhaber bzw. zwischen 100 und 1.000 Euro für Gäste. Diese Sanktionen gelten auch für öffentliche Räume“. 

2 Kommentare »

  1. Re: Rauchen ist Körperverletzung ! - Retten die Raucher die GeldKarte? at kein-Rauchen:

    […] rauchenabe es sogar mal erlebt, dass ein “millitanter Nichtraucher” > mich aufgefordert hat, meine Kippe auszumachen. Wir waren erst in > einem Lokal. Da hat es ihn gestört, als ich eine rauchen wollte. Da > habe ich die Zigarette aus gemacht. Später bin ich extra an die > frische Luft gegangen und habe mir wieder eine Zigarette angezündet, > da kam die gleiche Pfeife an und wollte, dass ich die Zigarette > ausmache. Er konnte sie nichtmal riechen, weil ich im Luftzug sass > und er gar nichts davon riechen konnte. Naja, wäre er nicht > vorbeigekommen, hätte er auch nichts mitbekommen. Dennoch hat er so > getan, als würde es ihn stören. Ich bin dann ein paar Meter weiter > gewandert, um ihn nicht zu stören, aber dieser Schlaumi ist mir > einfach gefolgt und wollte mir eine weitere Belehrung geben, wie > schädlich das Rauchen ist. Wenn ich nicht so ein friedlicher und > toleranter Zeitgenosse wäre, dann hätte ich ihm einfach eine > reingehauen. Aber so habe ich mir wieder mal angehört, was das > Rauchen alles an schädlichen Folgen hat und wie sehr es ihn stört. > Ich habe nur gefragt, warum er mir dann gefolgt sei. Es war ziemlich > unhöflich, dass er dann ohne Antwort verschwunden ist… Mag alles sein, aber letztendlich bist Du selbst dafür verantwortlich, denn Du hast Dich in die Situation gebracht ein Raucher zu sein. Jeder Mensch wird als Nichtraucher geboren, und deshalb sehe es als Dein Problem vielmehr Deine Pflicht an, Deine nichtrauchenden Mitmenschen, die für Deine Situation nichts können mit diesem Problem unbehelligt zu lassen. […]

  2. Re: Rauchen (Teil 2) - Jahreswechsel: Handy-Verbot am Steuer at kein-Rauchen:

    […] rauchen> > Ich werde taeglich eine Gedenkminute einlegen fuer all die > > > Opfer, die nur aus purer Bequemlichkeit nicht vom Dorf 5 km in > > > die Stadt laufen wollen oder per Fahrrad fahren. > > > > 5 km. Das ist ja wirklich eine wahnsinnig große Strecke. Da > > braucht man ja einfach ein Auto. 5 ganze Kilometer, die ist man > > ja locker in 10 Minuten (also schneller als du am Zielort einen > > Parkplatz findest) mit dem Fahrrad gefahren. 5 Kilometer. Endlich > > eine sinnvolle Anwendung dafür, neben 80 kg Mensch noch 1200 kg > > Stahl zu bewegen. Ja, das hat mich überzeugt. > > Ach daher weht der Wind! Hör mal, die Luft die aus meinem Auspuff > kommt, ist teilweise sauberer als die Angesaugte. von anderen Automobilen verdreckte… Und außerdem ist das im Falle CO2 sicher nicht der Fall. > Und 5 km sind NICHT für jeden auf dem Fahrrad zu bewältigen. Mir dem Auto kann ja auch nicht jeder umgehen… > … Sozialneid … Brauchst Du dein Auto für Dein soziales Selbstbewußtsein? > vorgeschobenen Umweltschutzgründen zu verstecken. Leider sind die Umweltschutzgründe nicht nur vorgeschoben sondern real. ervin […]

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