Abstimmung zum Reformvertrag

Abgelegt unter: Neuigkeiten — 27. Februar 2008 @ 06:24

Ja zur Stärkung der direkten Demokratie
Ja zu fairem Haushaltsverfahren
Ja zu effizienten Abstimmungsverfahren
Ja zu klaren Strukturen und zur klaren Organisation
Ja zu einer Sozialpolitik

525 Abgeordnete stimmten für die notwendige Grundlage eines supranationalen Europas: Eine überwältigende Mehrheit! Die strukturellen Defizite des europäischen Systems bedurften dieses Reformvertrages, der ein wichtiger Schritt für die Zukunft Europas darstellt. Die Vorteile liegen in der Stärkung der demokratischen Kontrolle und effizienten Entscheidungsstrukturen, die den Stillstand und wechselseitige Blockade verhindern sollen. Die globalisierte und dynamische Welt verlangt Antworten, Antworten die nachhaltig sind und Antworten, die den nachfolgenden Generationen ein soziales, gesundes, wirtschaftlich stabiles Netz ermöglichen. Alle die nicht an diesem Friedensprojekt teilhaben wollen, haben die Option eines Ausstieges. Doch sogar die größten Opportunisten und Gegner der EU wissen im Grunde, dass die Herausforderungen und gemeinsamen Probleme (Klima, Energie, Beschäftigung, Wirtschaft etc.) nur gelöst werden können, wenn alle gemeinsam an einem Strang ziehen. Suboptimalitäten möchte ich nicht unangesprochen lassen: Das System von opting ins/outs ist technisch gesehen nicht schön, jedoch konnte nur so ein Kompromiss erzielt werden; auch wenn sehr leid tut – Stichwort: Grundrechtecharta ! Dieses deutliche Zeichen sollte auch parteiübergreifend auf die Mitgliedsstaaten wirken – dieses Projekt ist zu wichtig! Es muss der Nutzen der ÖsterreicherInnen in den Vordergrund gestellt werden und nicht die Frage, wie man nun aus opportunistischen Verhalten Kapital schlagen kann.

Für ein soziales Europa!

 

Die wesentlichen Punkte des Vertrages von Lissabon:

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  • Die Charta der Grundrechte wird rechtsverbindlich, auch wenn ihr Text nicht Bestandteil der Verträge wird.
  • Direktdemokratische Elemente werden gestärkt, insbesondere durch das Recht auf Bürgerinitiative, nach dem Bürgerinnen und Bürger, deren Anzahl mindestens eine Million betragen und bei denen es sich um Staatsangehörige einer erheblichen Anzahl von Mitgliedstaaten handeln muss, die Kommission auffordern können, Vorschläge zu bestimmten Themen zu unterbreiten.
  • Das neue Haushaltsverfahren gewährleistet die uneingeschränkte Gleichberechtigung von Parlament und Rat bei der Billigung des Gesamthaushalts und des mehrjährigen Finanzrahmens. Die Unterscheidung zwischen obligatorischen Agrarausgaben und den nichtobligatorischen sonstigen Ausgaben des Haushalts wird abgeschafft.
  • Die qualifizierte Mehrheit wird zur allgemeinen Regel im Ministerrat. Die Abstimmung mit doppelter Mehrheit von 55 % der Staaten, die 65 % der Bevölkerung repräsentieren, tritt jedoch nicht vor 2014 in Kraft. Außerdem wird es eine bis 2017 andauernde dreijährige Übergangszeit geben, in der ein Beschluss nach den im Vertrag von Nizza vorgesehenen Abstimmungsregeln blockiert werden kann.
  • Ein neuer (von den Staats- und Regierungschefs für zweieinhalb Jahre gewählter) ständiger Präsident des Europäischen Rates steht dessen Tätigkeit vor und treibt diese voran.
  • Das Parlament wird sich künftig aus 750 Mitgliedern zuzüglich seines Präsidenten zusammensetzen.
  • Der Präsident der Kommission wird vom Europäischen Parlament mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. Der Kandidat wird vom Europäischen Rat vorgeschlagen, wobei das Ergebnis der Europawahlen berücksichtigt wird. Das Parlament wird auch über die Einsetzung der gesamten Kommission, einschließlich des Hohen Vertreters für die Außen- und Sicherheitspolitik abstimmen.
  • Die Zahl der Mitglieder der Kommission wird verringert: Vom Zeitpunkt des Inkrafttretens des Reformvertrags an bis 2014 wird die Kommission aus je einem Staatsangehörigen jedes Mitgliedstaats bestehen. Ab 2014 wird sie aus einer Anzahl von Mitgliedern bestehen, die zwei Dritteln der Zahl der Mitgliedstaaten entspricht. Es wird ein Rotationssystem eingeführt.
  • Die Einsetzung eines Hohen Vertreters für die Außenpolitik mit Doppelfunktion, der im Rat „Auswärtige Angelegenheiten“ den Vorsitz führen und zugleich einer der Vizepräsidenten der Kommission sein wird, soll für Kohärenz des auswärtigen Handelns der Union insgesamt sorgen.
  • Eine Solidaritätsklausel wird eingeführt: Im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats haben die anderen Mitgliedstaaten alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung zu leisten.
  • Der Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts wird vergemeinschaftet; die Abstimmung mit qualifizierter Mehrheit und die Mitentscheidung werden ausgeweitet. Die Vergemeinschaftung wird mit gewissen „Notbremsen“ gekoppelt, die es den Mitgliedstaaten gestatten, mit bestimmten Fragen, bei denen Grundprinzipien ihrer Rechtsordnung auf dem Spiel stehen, den Europäischen Rat zu befassen.
  • Die Union besitzt künftig Rechtspersönlichkeit und die Säulenstruktur verschwindet.
  • Eine klare und exakte Aufteilung der Zuständigkeiten wird eingeführt.
  • Neben dem so genannten Gelbe-Karte-Verfahren (wenn ein Drittel der nationalen Parlamente einen Legislativvorschlag ablehnt, muss die Kommission diesen erneut prüfen) wird ein neuer Mechanismus eingeführt, der es den nationalen Parlamenten erlaubt, die Anwendung des Subsidiaritätsprinzips zu überwachen: Wenn die nationalen Parlamente mit einfacher Mehrheit eine Stellungnahme annehmen, wonach ein Legislativvorschlag gegen das Subsidiaritätsprinzip verstößt, und entweder der Rat oder das Parlament diesen nationalen Parlamenten zustimmt, wird der Vorschlag abgelehnt.
  • Neue Rechtsgrundlagen für die Bereiche Energie (gestärkt), Patente, Tourismus, Sport, Raumfahrt und Verwaltungszusammenarbeit werden eingeführt; der Bereich Umweltpolitik wurde durch einen Verweis auf den Klimawandel ergänzt.
  • Eine neue horizontale „Sozialklausel“ garantiert, dass die Union bei der Konzipierung und Umsetzung ihrer Politik Notwendigkeiten wie der Förderung eines „hohen Beschäftigungsniveaus“, der Gewährleistung eines „angemessenen Sozialschutzes“, der „Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung“ sowie einem „hohen Niveau der allgemeinen und beruflichen Bildung und des Gesundheitsschutzes“ Rechnung trägt.
  • Schließlich enthält der Vertrag eine Austrittsklausel, in der die Modalitäten und das Verfahren festgelegt werden, nach denen ein Mitgliedstaat aus der Union austreten kann. Die Zustimmung des Europäischen Parlaments ist erforderlich.

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